Ausrüstung:
Mehrseitige Beihefter, Beikleber, Beilagen und Huckepack lassen sich nur verarbeiten, wenn sie im Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz gefalzt sind. Zickzack- und 6-Seiten-Fensterfalz lassen sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beilagen muss zum Bund zeigen. Geheftet angelieferte Beikleber können nur nach Absprache angenommen werden (Klammerposition). Beihefter mit mehr als 4 Seiten sollten nicht geheftet sein. Der Beihefter darf im Falz keine Bruchverletzung des Strichauftrages aufweisen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber Spezialitäten.
Verpackung für Anlieferung:
Zu handlichen Mengen, Griffhöhe bis maximal 12 cm pro Lage, unverschränkt, nicht bandiert und sauber abpalettiert. Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen. Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen. Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen: a) Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.), b) Objekt, c) Ausgabe, d) Produktart, e) Exemplare pro Palette, f) Palettennummer, g) Auftraggeber,h) Absender, i) Erscheinungsdatum.
Blindmuster, Standskizze:
Die endgültige Annahme jedes Auftrages ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters (Gut zur Ausführung) sowie einer genauen Standskizze abhängig.
Anlieferung:
10 Arbeitstage vor Erscheinen an: Swissprinters AG. Rampe 1 – 3, Brühlstrasse 5, 4800 Zofingen. Lieferbedingungen: DDP (Incoterm 2010)