Beobachter ist der Fairness verpflichtet. Er bietet eine anspruchsvolle Berichterstattung und kompetente Beratung und wird bei Bedarf auch rechtlich und politisch aktiv.

Fakten

  • CharakteristikPublikum
  • Leserschaft509 000
  • Reichweite9.4 %
  • Verbreitete Auflage125 950
  • 1/1 Seite bruttoCHF 23 830
  • FrequenzAlle 14 Tage
  • VerbreitungDeutschschweiz
  • Tausend-Leser-PreisCHF 47

Quellen für Leser und Reichweiten in % für Titel mit Verbreitung in der Deutschschweiz = MACH Basic 2025-2, deutsche Sprachgruppe
Quelle für verbreitete Auflagen: WEMF-Auflagenbulletin 2025

Media Facts

Media Facts

Leser in Tsd.ReichweiteStrukturAffinität
Total5099.4100.0100
Geschlecht
Mann2168.042.485
Frau29310.857.6115
Alter
14 – 34 Jahre483.19.333
35 – 54 Jahre1196.623.370
55+ Jahre34316.667.3176
Haushaltseinkommen in CHF
bis 3 9998011.715.7124
4 000 – 7 99920810.741.0113
8 000+2218.043.485
Quelle: MACH Basic 2025-2 / Basis: deutsche Sprachgruppe, 5 386 000 Personen

Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten

Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten

AusgabeErscheinungAnzeigenschlussDruckmaterialschluss
2505.12.202518.11.202519.11.2025
2619.12.202502.12.202503.12.2025
0109.01.202616.12.202519.12.2025
0223.01.202606.01.202607.01.2026
0306.02.202620.01.202621.01.2026
0420.02.202603.02.202604.02.2026
0506.03.202617.02.202618.02.2026
0620.03.202603.03.202604.03.2026
0702.04.202616.03.202617.03.2026
0817.04.202631.03.202601.04.2026
0930.04.202613.04.202614.04.2026
1015.05.202628.04.202629.04.2026
1129.05.202612.05.202613.05.2026
1212.06.202626.05.202627.05.2026
1326.06.202609.06.202610.06.2026
14/1510.07.202623.06.202624.06.2026
1607.08.202621.07.202622.07.2026
1721.08.202604.08.202605.08.2026
1804.09.202618.08.202619.08.2026
1918.09.202601.09.202602.09.2026
2002.10.202615.09.202616.09.2026
2116.10.202629.09.202630.09.2026
2230.10.202613.10.202614.10.2026
2313.11.202627.10.202628.10.2026
2427.11.202610.11.202611.11.2026
25/2611.12.202624.11.202625.11.2026

Tarife

Tarife

Standardformate

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
1/1 Seite210 x 28223’830
1/2 quer*210 x 14013’990
1/2 Portrait*104 x 28213’990
1/3 quer*210 x 969’440
1/3 hoch*71 x 2829’440
1/4 quer*210 x 747’450
1/4 Ecke*104 x 1407’450
1/6 quer*210 x 504’000
2/3 quer*210 x 18417’550
2/3 Portrait*135 x 28217’550
Streifen quer*210 x 393’700
*mit Textanschluss

Mehrkosten

MehrkostenZuschlag Mehrkosten*
Platzierungsgarantie bei 1/2 Seite und grösser10 %
Platzierungsgarantie bei 1/4 Seite bis 1/3 Seite20 %
Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt)30 %
*Basis Bruttopreis in CHF

Umschlagseiten

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2. Umschlagseite210 x 282 27’410
4. Umschlagseite210 x 282 28’600

Panoramaseiten

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2/1 Seite420 x 28247’670
2 x 1/2 quer420 x 14027’980

Publireportagen

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2/1 Seite420 x 282 50’770
1/1 Seite210 x 28226’930
1/2 quer210 x 140 17’090
Publireportagen Anlieferung seitens Kunden

Produktionszuschläge

Bei Erstellung des Druckmaterials (Text und Gestaltung) über das Brand Studio* gelten folgende Produktionszuschläge:

FormateLayoutRandangeschnitten in mm (B x H)Bruttopreis in CHF**
2/1 SeiteZeitschriften- oder Magazinformat420 x 2825’000
1/1 SeiteZeitschriften- oder Magazinformat210 x 2823’300
*Exklusive Shooting – weitere Adaption und Übersetzungen auf Anfrage
**Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt)

Beihefter

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1525’283
16 – 2526’855
26 – 3530’523
36 – 5034’846

Beikleber

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1515’196
16 – 2517’685
26 – 3520’305
36 – 5022’925

Huckepack

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1539’038
16 – 2540’872
26 – 3543’361
36 – 5047’160

Lose Beilage

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1539,038
16 – 2540,872
26 – 3543,361
36 – 5047,160

Warenmuster

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1524,366
16 – 2524,366

Generelle Richtlinien

Preise und Daten können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle technischen Daten und Gewichtsangaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Preise in CHF exkl. 8.1 % MwSt.; Preise gültig ab 1. Januar 2026.

Spezifikationen & Anlieferung

Spezifikationen & Anlieferung

Trägertitel

Druckauflagen
TitelAuflage 2026*AbonnementsKioskverkauf
Beobachter131’000*125’0006’000
*Beilagen innerhalb eines Specials sind nur als Gesamtauflage buchbar
Technische Bedingungen
DruckverfahrenOffset
Heftformat210 x 282 mm
Randangeschnittene Inserate+5 mm Beschnitt auf allen Seiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Heftrand entfernt sein
UCR300 % (Summe C+M+Y+K)
ICC-ProfilISO Coated_V2_300_eci
FarbproofUm eine optimale Wiedergabe der Anzeige zu gewährleisten, benötigt die Druckerei termingerecht ein verbindliches Qualiproof nach Iso Coated Standard. Auf dem Proof muss ein Fogra-Medienkeil sein. Liegt kein Farbproof als Referenz vor, wird Ihr Auftrag nach dem PSO-Standard gedruckt.
FarbaufbauAlle Anzeigen müssen mit den Skalafarben (Cyan, Magenta, Yellow, Black) aufgebaut sein
AuflösungBitmap 845 dpi, Graustufen und mehrfarbig 300 dpi. Format: PDF, keine RGB-, DCS- oder OPI-Bilder
Panorama-SeitenBei 2/1 Seiten mit überlaufendem Text unbedingt Bundkompensation beachten oder Rücksprache mit Ringier Advertising nehmen
DatenformatDie Anlieferung als PDF-Datei gilt als Standard und ist der Lieferung anderer Dateiformate vorzuziehen
DokumentePDF/X-4 (andere Dokumente auf Anfrage). Einstellungen unter www.pdfx-ready.ch.
Datenübermittlung
AdresseRingier AG
Ringier Advertising
Classifieds & Prepress
Flurstrasse 55
8021 Zürich

anzeigen-prod@ringier.ch

Gestaltungsrichtlinien von Publireportagen

DruckmateriallieferungPublireportagen werden im Beobachter in Bezug auf Druckmateriallieferung gleichbehandelt wie Anzeigenseiten
SchriftenFolgende Schriften sind Teil des Beobachter-CI und dürfen nicht in einer «Publireportage» verwendet werden: Recife, Teodor, Spezia
SpaltigkeitEs muss eine andere Spaltigkeit als im Beobachter verwendet werden (nicht 3 Spalten pro Seite)
LayoutDie Gestaltung der Publireportage muss sich vom Layout des Beobachters unterscheiden
PrüfungDie Publireportage wird vor der Veröffentlichung der Redaktion zur Überprüfung vorgelegt. Wenn die Publireportage zu ähnlich gestaltet ist wie die redaktionellen Seiten des Beobachters, muss die gesamte Seite mit einem Farbton hinterlegt werden.
VermerkDie Publireportage muss gut lesbar und deutlich von der Umgebung abgehoben sein und mit «PUBLIREPORTAGE» gekennzeichnet werden. Das Wort «PUBLIREPORTAGE» wird beim Beobachter in Grossbuchstaben, 12 Punkt, Helvetica Regular abgesetzt. Auf einer linken Seite wird das Wort links oben, auf einer rechten Seite rechts oben platziert. Da Publireportagen von einer rechten zu einer linken Seite wechseln können, muss die Möglichkeit bestehen, den Hinweis beim Beobachter eigenhändig auf der Seite zu verschieben.

Beihefter

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 100 x 115 mm
Maximum: 210 x 282 mm
UmfangMinimum: 4 Seiten
Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters)
Papier4 Seiten: max. 300 gm2
4 – 8 Seiten: 90 gm2
Ab 8 Seiten: 54 gm2
Gewichtmax. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage)
BeschnittKopfbeschnitt: 3 mm
Fussbeschnitt: max. 10 mm
ÜberfalzAuf der hinteren Bogenhälfte 10 mm Überfalz. (Der Beihefter kann auch ohne Überfalz angeliefert werden, jedoch muss er «am Kopf geschlossen» sein).
AusrüstungMehrseitige Beihefter lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beihefter muss zum Bund zeigen. Beihefter mit mehr als 4 Seiten sollten nicht geheftet sein. Der Beihefter darf im Falz keine Bruchverletzung des Strichauftrages aufweisen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beihefter.
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen.
DispositionPro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Beihefter möglich
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
GestaltungBei randangeschnittener Gestaltung müssen Texte und Bildelemente, die nicht angeschnitten werden dürfen, 8 mm vom Formatrand entfernt sein (Schnittdifferenzen und Falzsteigung).
PlatzierungIn der Heftmitte
SplitSplitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor.
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung

Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch

Beikleber

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 55 x 80 mm
Maximum: 200 x 250 mm
Umfangmin. 2 Seiten
Gewichtmax. 25 g
Dickemax. 2 mm
BeschaffenheitPostkarten müssen den Postvorschriften entsprechen. Papiergewicht bei 2-seitigen Beiklebern: min. 120 gm2 und max. 300 gm2.
EinschränkungenGeheftete Beikleber nur nach Absprache (Klammerposition)
AusrüstungMehrseitige Beikleber lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beikleber muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beikleber. Fehlbelegungen von 2% der zur Verfügung gestellten Anzahl bleiben vorbehalten (Standabweichungen, fehlende oder Träger Beikleber usw.).
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen.
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
Leimstreifen3mm vom linken Rand (Leimstreifen auf Klebegut)
PlatzierungIm vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema)
Standabweichung+/- 9 mm möglich (horizontal, vertikal) / 4° axial
TrägeranzeigeMindestformat 1/1 Seite
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung

Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch

Huckepack

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 148 x 210 mm
Maximum: 210 x 282 mm
UmfangMinimum: 2 Seiten
Maximum: 64 Seiten
PapierEinzelblatt 2-seitig: 120 – 350 gm2
4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage)
Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage)
Gewichtmax. 100 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 3 mm (dickeres Produkt auf Anfrage)
AusrüstungMehrseitige Huckepack-Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Huckepack-Beilage.
Buchung/Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen.
DispositionEs sind mehrere Huckepack-Beilagen pro Ausgabe möglich
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
PlatzierungAuf der Rückseite der Zeitschrift aufgelegt. Die Zeitschrift wird foliert.
SplitSplitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor.
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung

Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch

Lose Beilage

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 100 x 148 mm
Maximum: 200 x 272 mm
UmfangMinimum: 2 Seiten
Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters)
PapierEinzelblatt 2-seitig: max. 120 – 300 gm2
4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage)
Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage)
Gewichtmax. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage)
AusrüstungMehrseitige Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beilage muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beilage.
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen.
DispositionEs sind mehrere lose Beilagen pro Ausgabe möglich
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
PlatzierungAn unbestimmter Stelle im Innenteil der Zeitschrift
SplitSplitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor.
Logo DritterEs dürfen nur in Rücksprache Logos der Titel von Ringier Medien Schweiz verwendet werden.
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung

Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch

Warenmuster

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 65 x 84 mm
Maximum: 110 x 170 mm
GewichtMax. 20 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
DickeMax. 2 mm
Leimstreifen3 mm
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Auftragsannahme ist von der Vorlage eines verbindlichen Musters sowie einer genauen Standskizze abhängig. Eventuell muss ein Probelauf durchgeführt werden. Dafür sind vom Auftraggeber 150 Originalmuster kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen.
DispositionPro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Warenmuster möglich
PlatzierungIm vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema)
TrägeranzeigeMindestformat 1/1 Seite
Beschaffenheit Plastikbeutel
  • Die Beutel müssen flach liegen und möglichst wenig Luft enthalten. Beim fertig eingeklebten Produkt darf die Verschlusssiegelung nicht unten (Zeitschriftengrundlinie) und nicht bundseitig zu liegen kommen.
  • Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Alle Schweissränder müssen rundum flach und mindestens 8 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen.
  • Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Der obere und der rechte Schweissrand müssen flach und mindestens 8 mm breit sein. Der linke (bundseitige) muss mindestens 20 mm und der untere (Zeitschriftengrundlinie) mindestens 12 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen. Ein Beutel für Granulate oder Pulver muss in 2 Kammern unterteilt sein.
Material

Generell muss das Beutelmaterial auf den jeweiligen Inhalt ausgerichtet sein und den vorgegebenen Belastungsanforderungen entsprechen. Warenmuster dürfen keinen gefährlichen Inhalt haben oder Verarbeitung und Versand einer Druckauflage beeinträchtigen. Der Verlag muss von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Beiklebung eines Warenmusters ergeben können, freigestellt werden. Ebenso sind Schäden, die dem Verlag aus Nichtbeachtung der technischen Anforderung entstehen, zu ersetzen. Bei allfällig auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten infolge qualitativ mangelhaftem Beutelmaterial hat die Fertigstellung der Zeitschriftenauflage gegenüber der Beiklebung Vorrang.

Belastung

Beutel mit Flüssiginhalt müssen folgende Gewichte aushalten:

Statischer Druck1’000 kg während 15 sek oder 600 kg während 8 h
Dynamischer Druck600 kg während 1 h
Hitzebeständigkeitmin. 200°C
Qualitätsnormen

95 % der Auflage enthalten richtig eingeklebte Beikleber. Maximal 5 % können ausserhalb der üblichen Toleranzen liegen oder folgende Mängel aufweisen:

  • Standabweichungen: horizontal, vertikal maximal +/- 8 mm, axial max. 5°
  • Fehlende Beikleber
  • Verkehrt eingeklebte Beikleber
Verpackung Warenmuster für Anlieferung

Wahllos durcheinander angelieferte oder aneinander klebende Beutel können nicht verarbeitet werden.

  • Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Gesamtmenge gleichliegend, gleichgerichtet und stehend verpackt! Die einzelnen Reihen und Lagen (max. 3 Lagen) müssen mit Karton getrennt sein. Auf einer Längsseite liegend, stehend in Schachteln verpackt. Nicht auf Verschlusssiegelung stehend verpacken.
  • Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Gesamtmenge gleichliegend flach verpackt! Um die Reihen zu unterteilen, müssen die einzelnen Lagen mit massiven Kartons getrennt sowie mit Querkartons (Kreuzsteg) im Abstand von 15 cm stabilisiert sein.
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):

  1. Lieferanschrift
  2. Lieferant & Lieferdatum
  3. Auftraggeber mit Ansprechpartner
  4. SAP – Artikelnummer, ggf. Bestellnummer
  5. Artikelbezeichnung
  6. Stückzahl pro Palette
  7. Stückzahl je Sorte
  8. Palettenzahl je Sorte
  9. Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung

Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch

PRINT

Konditionen & Rabatte

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