

Der Beobachter ist ein Schweizer Medium mit Fokus auf Recht und Gerechtigkeit mit 150’000 Mitgliedern. Unsere Recherchen, Geschichten und Ratgebertexte publizieren wir online, gedruckt und in der Beobachter-App. Uns gibt es seit fast 100 Jahren. Seinen Kern hat der Beobachter immer behalten: Wir schaffen mit aufrichtigem Journalismus und rechtlicher Kompetenz die Basis für einen fairen Umgang miteinander und für eine gerechtere Gesellschaft. Als zahlendes Mitglied unterstützen Sie fairen und sorgfältigen Journalismus. Und mit einer kostenlosen Anmeldung können Sie viele Texte frei lesen und unsere Newsletter abonnieren.
Print (DE)
484’000
Leserschaft
56.2 % F
43.8 % M
Geschlecht
9.0 %
Reichweite Print
Konsuminformationen
Hohe Affinität
DIGITAL (DE, FR)
31’000
User
1.7 Min
Verweildauer
Gesundheit & Ernährung
Hohe Affinität
26’700
Average Visits per Day
Print: Quellen für Leser und Reichweiten in % für Titel mit Verbreitung in der Deutschschweiz = MACH Basic 2026-1, deutsche Sprachgruppe
Digital: Quelle = Online Content Traffic Data, Jahresdurchschnitt 2025
digital
Werbeformate
Anlieferung
Anlieferungsfristen Werbemittel
- Standardformate: 3 Arbeitstage
- Sonderformate (z.B. Branding Day, Video, Publireportage, Native, Sponsoring): 5 Arbeitstage
Ein rechtzeitiger Kampagnenstart kann nur bei Einhaltung der Anlieferungsfristen garantiert werden. Verspätete Anlieferungen von Werbemitteln werden nach Möglichkeit bis spätestens 15.00 Uhr des Vorarbeitstages (Standardformate) bzw. 1 Arbeitstag vor Kampagnenstart (Sonderformate) berücksichtigt. Wenn der letztgenannte Annahmeschluss nicht eingehalten werden kann, hat dies eine Verschiebung des Kampagnenstarts zur Folge.
Anlieferungsadresse Werbemittel
- Anlieferungsadresse Werbemittel Display, Newsletter, Advertorial & Brand Report: digitalservices@ringier.ch
- Anlieferung zwingend in https
Audio bei Display- und Video Outstream-Formaten darf nur durch User-Interaktion (d.h. Klick auf Sound-Button auf dem Werbemittel) gestartet werden. Audio bei Video Instream-Formaten wird «sound on» geschaltet.
Pro Kampagne (Flight/Line Item) sind bei physischer Auslieferung maximal 3 Sujets erlaubt. Sollen mehr als 3 Sujets integriert werden, muss die Auslieferung über 3rd Party Tag erfolgen.
Branding Day Background Image: Hintergrundbilder und Einfärbungen haben die Funktion, Branding Days grafisch zu flankieren. Werbebotschaften in Form von bildlichen Darstellungen und/oder Texten dürfen in Hintergrundbildern nicht enthalten sein – diese sind ausschliesslich in den für die jeweiligen Kampagnen verwendeten Bannern zu hinterlegen. Sollte das Hintergrundbild nicht diesen Vorgaben entsprechen, kann es nicht verwendet werden. Die Sichtbarkeit des Hintergrundbildes richtet sich nach den verwendeten Bildschirmauflösungen. Entspricht das Hintergrundbild nicht diesen Vorgaben, darf es nicht verwendet werden. Die Sichtbarkeit des Hintergrundbildes hängt von den verwendeten Bildschirmauflösungen ab. Wenn diese zu niedrig sind, kann es sein, dass das Hintergrundbild ganz oder teilweise nicht angezeigt wird. Eine vollständige Darstellung des Hintergrundbildes bei allen Auflösungen ist daher nicht möglich. Sollte eine Hintergrundfarbe verwendet werden, muss diese als Hex-Code (z.B.: #ED3B94) zur Verfügung gestellt werden.
Der Vertragspartner trägt die alleinige Verantwortung für die Einhaltung der Heavy Ad Intervention Kriterien der Browser Chrome und Edge. Durch Heavy Ad Intervention geblockte Werbeauslieferungen werden nicht erstattet oder kompensiert. Weitere Informationen: Chromium Blog
DIGITAL
Programmatic
Das gesamte Inventar von Ringier Advertising ist auch bequem auf programmatischem Weg buchbar.
In den 1st Price Auctions werden nebst vollkommener Preistransparenz auch sämtliche Informationen hinsichtlich VPAID wo technisch möglich, Viewability sowie Publisher URLs übergeben. Private Deals können mit allen Segmenten versehen werden.



CHF 23’830
1/1 Seite brutto
Alle 14 Tage
Frequenz
125’950
Verbreitete Auflage
Quelle für verbreitete Auflagen = WEMF-Auflagenbulletin 2025
Werbeformate
Media Facts
| Leser in Tsd. | Reichweite | Struktur | Affinität | |
|---|---|---|---|---|
| Total | 484 | 9,0 | 100,0 | 100 |
| Geschlecht | ||||
| Mann | 212 | 7,9 | 43,8 | 88 |
| Frau | 272 | 10,1 | 56,2 | 112 |
| Alter | ||||
| 14 – 34 Jahre | 46 | 3,0 | 9,5 | 34 |
| 35 – 54 Jahre | 117 | 6,5 | 24,1 | 72 |
| 55+ Jahre | 321 | 15,6 | 66,4 | 173 |
| Alter | ||||
| 14 – 19 Jahre | 10 | 2,7 | 2,0 | 30 |
| 20 – 29 Jahre | 21 | 3,0 | 4,3 | 33 |
| 30 – 39 Jahre | 38 | 4,1 | 7,9 | 46 |
| 40 – 49 Jahre | 58 | 6,7 | 12,0 | 74 |
| 50 – 59 Jahre | 90 | 9,7 | 18,7 | 108 |
| 60+ Jahre | 267 | 16,8 | 55,1 | 187 |
| Haushaltseinkommen in CHF | ||||
| bis 3’999 | 74 | 10,7 | 15,4 | 119 |
| 4’000 – 7’999 | 196 | 10,3 | 40,5 | 114 |
| 8’000+ | 213 | 7,7 | 44,1 | 85 |
| Siedlungsart | ||||
| Agglo Haupt-/Nebenkern | 376 | 8,9 | 77,7 | 99 |
| Ausserhalb Agglomerationen | 108 | 9,5 | 22,3 | 105 |
| Erwerbstätigkeit | ||||
| Vollzeit | 129 | 6,0 | 26,7 | 66 |
| Teilzeit | 103 | 8,7 | 21,2 | 97 |
| Ausbildung/Lehre | 11 | 3,4 | 2,4 | 37 |
| nicht erwerbstätig | 240 | 14,2 | 49,7 | 158 |
| Schulbildung | ||||
| obligatorisch | 80 | 9,3 | 16,5 | 103 |
| mittel | 229 | 9,8 | 47,4 | 109 |
| hoch | 175 | 8,0 | 36,2 | 89 |
| Interessen sehr stark/eher stark | ||||
| Konsumenteninformationen | 311 | 13,5 | 64,2 | 150 |
| Hintergrundberichte und Analysen | 300 | 10,9 | 62,0 | 121 |
| Wirtschaft | 228 | 10,3 | 47,0 | 115 |
| Gesundheit und Ernährung | 370 | 9,9 | 76,5 | 110 |
| Tiere und Natur | 351 | 9,8 | 72,6 | 109 |
Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten
| Ausgabe | Erscheinung | Anzeigenschluss | Druckmaterialschluss |
| 01 | 09.01.2026 | 16.12.2025 | 19.12.2025 |
| 02 | 23.01.2026 | 06.01.2026 | 07.01.2026 |
| 03 | 06.02.2026 | 20.01.2026 | 21.01.2026 |
| 04 | 20.02.2026 | 03.02.2026 | 04.02.2026 |
| 05 | 06.03.2026 | 17.02.2026 | 18.02.2026 |
| 06 | 20.03.2026 | 03.03.2026 | 04.03.2026 |
| 07 | 02.04.2026 | 16.03.2026 | 17.03.2026 |
| 08 | 17.04.2026 | 31.03.2026 | 01.04.2026 |
| 09 | 30.04.2026 | 13.04.2026 | 14.04.2026 |
| 10 | 15.05.2026 | 28.04.2026 | 29.04.2026 |
| 11 | 29.05.2026 | 12.05.2026 | 13.05.2026 |
| 12 | 12.06.2026 | 26.05.2026 | 27.05.2026 |
| 13 | 26.06.2026 | 09.06.2026 | 10.06.2026 |
| 14 | 10.07.2026 | 23.06.2026 | 24.06.2026 |
| 15 | 07.08.2026 | 21.07.2026 | 22.07.2026 |
| 16 | 21.08.2026 | 04.08.2026 | 05.08.2026 |
| 17 | 04.09.2026 | 18.08.2026 | 19.08.2026 |
| 18 | 18.09.2026 | 01.09.2026 | 02.09.2026 |
| 19 | 02.10.2026 | 15.09.2026 | 16.09.2026 |
| 20 | 16.10.2026 | 29.09.2026 | 30.09.2026 |
| 21 | 30.10.2026 | 13.10.2026 | 14.10.2026 |
| 22 | 13.11.2026 | 27.10.2026 | 28.10.2026 |
| 23 | 27.11.2026 | 10.11.2026 | 11.11.2026 |
| 24 | 18.12.2026 | 24.11.2026 | 25.11.2026 |
Werbeformate & Tarife
Standardformate
| Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
|---|---|---|
| 1/1 Seite | 210 x 282 | 23’830 |
| 210 x 140 | 13’990 | |
| 104 x 282 | 13’990 | |
| 210 x 96 | 9’440 | |
| 71 x 282 | 9’440 | |
| 210 x 74 | 7’450 | |
| 104 x 140 | 7’450 | |
| 1/6 quer* | 210 x 50 | 4’000 |
| 210 x 184 | 17’550 | |
| 135 x 282 | 17’550 | |
| 210 x 39 | 3’700 |
Mehrkosten
| Mehrkosten | Zuschlag Mehrkosten* |
|---|---|
| Platzierungsgarantie bei 1/2 Seite und grösser | 10 % |
| Platzierungsgarantie bei 1/4 Seite bis 1/3 Seite | 20 % |
| Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt) | 30 % |
Umschlagseiten
| Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
|---|---|---|
| 2. Umschlagseite | 210 x 282 | 27’410 |
| 4. Umschlagseite | 210 x 282 | 28’600 |
Panoramaseiten
| Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
|---|---|---|
| 2/1 Seite | 420 x 282 | 47’670 |
| 2 x 1/2 quer | 420 x 140 | 27’980 |
Publireportagen
| Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
|---|---|---|
| 2/1 Seite | 420 x 282 | 50’770 |
| 1/1 Seite | 210 x 282 | 26’930 |
| 1/2 quer | 210 x 140 | 17’090 |
Produktionszuschläge
Bei Erstellung des Druckmaterials (Text und Gestaltung) über das Brand Studio* gelten folgende Produktionszuschläge:
| Formate | Layout | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF** |
|---|---|---|---|
| 2/1 Seite | Zeitschriften- oder Magazinformat | 420 x 282 | 5’000 |
| 1/1 Seite | Zeitschriften- oder Magazinformat | 210 x 282 | 3’300 |
**Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt)
Beihefter
| Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
|---|---|
| ≤ 15 | 25’283 |
| 16 – 25 | 26’855 |
| 26 – 35 | 30’523 |
| 36 – 50 | 34’846 |
Beikleber
| Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
|---|---|
| ≤ 15 | 15’196 |
| 16 – 25 | 17’685 |
| 26 – 35 | 20’305 |
| 36 – 50 | 22’925 |
Huckepack
| Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
|---|---|
| ≤ 15 | 39’038 |
| 16 – 25 | 40’872 |
| 26 – 35 | 43’361 |
| 36 – 50 | 47’160 |
Lose Beilage
| Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
|---|---|
| ≤ 15 | 39,038 |
| 16 – 25 | 40,872 |
| 26 – 35 | 43,361 |
| 36 – 50 | 47,160 |
Warenmuster
| Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
|---|---|
| ≤ 15 | 24,366 |
| 16 – 25 | 24,366 |
Generelle Richtlinien
Preise und Daten können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle technischen Daten und Gewichtsangaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Preise in CHF exkl. 8.1 % MwSt.; Preise gültig ab 1. Januar 2026.
Print-Specials
Spezifikationen & Anlieferung
Trägertitel
Druckauflagen
| Titel | Auflage 2026* | Abonnements | Einzelverkauf |
|---|---|---|---|
| Beobachter | 131’000* | 125’000 | 6’000 |
Technische Bedingungen
| Druckverfahren | Offset |
| Heftformat | 210 x 282 mm |
| Randangeschnittene Inserate | +5 mm Beschnitt auf allen Seiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Heftrand entfernt sein |
| UCR | 300 % (Summe C+M+Y+K) |
| ICC-Profil | ISO Coated_V2_300_eci |
| Farbproof | Um eine optimale Wiedergabe der Anzeige zu gewährleisten, benötigt die Druckerei termingerecht ein verbindliches Qualiproof nach Iso Coated Standard. Auf dem Proof muss ein Fogra-Medienkeil sein. Liegt kein Farbproof als Referenz vor, wird Ihr Auftrag nach dem PSO-Standard gedruckt. |
| Farbaufbau | Alle Anzeigen müssen mit den Skalafarben (Cyan, Magenta, Yellow, Black) aufgebaut sein |
| Auflösung | Bitmap 845 dpi, Graustufen und mehrfarbig 300 dpi. Format: PDF, keine RGB-, DCS- oder OPI-Bilder |
| Panorama-Seiten | Bei 2/1 Seiten mit überlaufendem Text unbedingt Bundkompensation beachten oder Rücksprache mit Ringier Advertising nehmen |
| Datenformat | Die Anlieferung als PDF-Datei gilt als Standard und ist der Lieferung anderer Dateiformate vorzuziehen |
| Dokumente | PDF/X-4 (andere Dokumente auf Anfrage). Einstellungen unter www.pdfx-ready.ch. |
Datenübermittlung
| Adresse | Ringier AG Ringier Advertising Classifieds & Prepress Flurstrasse 55 8021 Zürich anzeigen-prod@ringier.ch |
Gestaltungsrichtlinien von Publireportagen
| Druckmateriallieferung | Publireportagen werden im Beobachter in Bezug auf Druckmateriallieferung gleichbehandelt wie Anzeigenseiten |
| Schriften | Folgende Schriften sind Teil des Beobachter-CI und dürfen nicht in einer «Publireportage» verwendet werden: Recife, Teodor, Spezia |
| Spaltigkeit | Es muss eine andere Spaltigkeit als im Beobachter verwendet werden (nicht 3 Spalten pro Seite) |
| Layout | Die Gestaltung der Publireportage muss sich vom Layout des Beobachters unterscheiden |
| Prüfung | Die Publireportage wird vor der Veröffentlichung der Redaktion zur Überprüfung vorgelegt. Wenn die Publireportage zu ähnlich gestaltet ist wie die redaktionellen Seiten des Beobachters, muss die gesamte Seite mit einem Farbton hinterlegt werden. |
| Vermerk | Die Publireportage muss gut lesbar und deutlich von der Umgebung abgehoben sein und mit «PUBLIREPORTAGE» gekennzeichnet werden. Das Wort «PUBLIREPORTAGE» wird beim Beobachter in Grossbuchstaben, 12 Punkt, Helvetica Regular abgesetzt. Auf einer linken Seite wird das Wort links oben, auf einer rechten Seite rechts oben platziert. Da Publireportagen von einer rechten zu einer linken Seite wechseln können, muss die Möglichkeit bestehen, den Hinweis beim Beobachter eigenhändig auf der Seite zu verschieben. |
Beihefter
Technische Bedingungen
| Formate | Minimum: 105/115 x 148 mm Maximum: 210/210 x 282 mm |
| Umfang | Minimum: 4 Seiten Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters) |
| Papier | 4 Seiten: max. 300 gm2 4 – 8 Seiten: 90 gm2 Ab 8 Seiten: 54 gm2 |
| Gewicht | max. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
| Dicke | max. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage) |
| Beschnitt | Kopfbeschnitt: 5 mm Fussbeschnitt: max. 23 mm |
| Überfalz | Auf der hinteren Bogenhälfte 10 mm Überfalz. (Der Beihefter kann auch ohne Überfalz angeliefert werden, jedoch muss er «am Kopf geschlossen» sein). |
| Ausrüstung | Mehrseitige Beihefter lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beihefter muss zum Bund zeigen. Beihefter mit mehr als 4 Seiten sollten nicht geheftet sein. Der Beihefter darf im Falz keine Bruchverletzung des Strichauftrages aufweisen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beihefter. |
| Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
| Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig |
| Disposition | Pro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Beihefter möglich |
| Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
| Gestaltung | Bei randangeschnittener Gestaltung müssen Texte und Bildelemente, die nicht angeschnitten werden dürfen, 8 mm vom Formatrand entfernt sein (Schnittdifferenzen und Falzsteigung). |
| Platzierung | In der Heftmitte |
| Split | Splitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. Nach PLZ (Abonnent) und Taktsplit (z.B. jeder 3. Abonnierende). |
Verpackungsvorgaben
- Beiprodukte: Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern.
- Palettensicherung: Schutz vor Deformierung und Feuchtigkeit gewährleisten.
- Griffhöhe: Maximal 12 cm pro Lage, handliche Mengen, unverschränkt und nicht bandiert.
- Palettengewicht: maximal 650 kg
- Ladehöhe der Palette: maximal 120 cm
- Material: Mehrwegtauschpaletten (Europaletten, 800 x 1200mm) → aus unbehandeltem Vollholz (Paletten aus anderen Materialien vermeiden)
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
- Lieferanschrift
- Lieferant & Lieferdatum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Artikelnummer (Artikelcode inkl. Ausgabennummer)
- Artikelbezeichnung (Art der Spezialität, Erscheinungstitel, Erscheinungsdatum inkl. KW)
- Stückzahl pro Palette
- Stückzahl je Sorte
- Palettenzahl je Sorte
- Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Die Anlieferungstermine erfolgen gemäss Auftragsbestätigung. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Anlieferung aus dem Ausland
Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.
Beikleber
Technische Bedingungen
| Formate | Minimum: 60 x 80 mm Maximum: 175 x 210 mm |
| Umfang | min. 2 Seiten |
| Gewicht | max. 20 g |
| Dicke | max. 2 mm |
| Beschaffenheit | Postkarten müssen den Postvorschriften entsprechen. Papiergewicht bei 2-seitigen Beiklebern: min. 120 gm2 und max. 300 gm2. |
| Einschränkungen | Geheftete Beikleber nur nach Absprache (Klammerposition) |
| Ausrüstung | Mehrseitige Beikleber lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beikleber muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beikleber. Fehlbelegungen von 2% der zur Verfügung gestellten Anzahl bleiben vorbehalten (Standabweichungen, fehlende oder Träger Beikleber usw.). |
| Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
| Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) eines Beiklebers ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters sowie einer genauen Standskizze abhängig |
| Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
| Leimstreifen | 3mm vom linken Rand (Leimstreifen auf Klebegut) |
| Platzierung | Im vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema) |
| Standabweichung | +/- 9 mm möglich (horizontal, vertikal) / 4° axial |
| Trägeranzeige | Mindestformat 1/1 Seite |
Verpackungsvorgaben
- Beiprodukte: Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern.
- Palettensicherung: Schutz vor Deformierung und Feuchtigkeit gewährleisten.
- Griffhöhe: Maximal 12 cm pro Lage, handliche Mengen, unverschränkt und nicht bandiert.
- Palettengewicht: maximal 650 kg
- Ladehöhe der Palette: maximal 120 cm
- Material: Mehrwegtauschpaletten (Europaletten, 800 x 1200mm) → aus unbehandeltem Vollholz (Paletten aus anderen Materialien vermeiden)
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
- Lieferanschrift
- Lieferant & Lieferdatum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Artikelnummer (Artikelcode inkl. Ausgabennummer)
- Artikelbezeichnung (Art der Spezialität, Erscheinungstitel, Erscheinungsdatum inkl. KW)
- Stückzahl pro Palette
- Stückzahl je Sorte
- Palettenzahl je Sorte
- Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Die Anlieferungstermine erfolgen gemäss Auftragsbestätigung. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Anlieferung aus dem Ausland
Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.
Huckepack
Technische Bedingungen
| Formate | Minimum: 148 x 210 mm Maximum: 210 x 282 mm |
| Umfang | Minimum: 2 Seiten Maximum: 64 Seiten |
| Papier | Einzelblatt 2-seitig: 120 – 350 gm2 4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage) Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage) |
| Gewicht | max. 100 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
| Dicke | max. 3 mm (dickeres Produkt auf Anfrage) |
| Ausrüstung | Mehrseitige Huckepack-Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Huckepack-Beilage. |
| Buchung/Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
| Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig |
| Disposition | Es sind mehrere Huckepack-Beilagen pro Ausgabe möglich |
| Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
| Platzierung | Auf der Rückseite der Zeitschrift aufgelegt. Die Zeitschrift wird foliert. |
| Split | Splitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. Nach PLZ (Abonnent) und Taktsplit (z.B. jeder 3. Abonnierende). |
Verpackungsvorgaben
- Beiprodukte: Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern.
- Palettensicherung: Schutz vor Deformierung und Feuchtigkeit gewährleisten.
- Griffhöhe: Maximal 12 cm pro Lage, handliche Mengen, unverschränkt und nicht bandiert.
- Palettengewicht: maximal 650 kg
- Ladehöhe der Palette: maximal 120 cm
- Material: Mehrwegtauschpaletten (Europaletten, 800 x 1200mm) → aus unbehandeltem Vollholz (Paletten aus anderen Materialien vermeiden)
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
- Lieferanschrift
- Lieferant & Lieferdatum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Artikelnummer (Artikelcode inkl. Ausgabennummer)
- Artikelbezeichnung (Art der Spezialität, Erscheinungstitel, Erscheinungsdatum inkl. KW)
- Stückzahl pro Palette
- Stückzahl je Sorte
- Palettenzahl je Sorte
- Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Die Anlieferungstermine erfolgen gemäss Auftragsbestätigung. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Anlieferung aus dem Ausland
Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.
Lose Beilage
Technische Bedingungen
| Formate | Minimum: 105 x 148 mm Maximum: 195 x 262 mm |
| Umfang | Minimum: 2 Seiten Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters) |
| Papier | Einzelblatt 2-seitig: max. 120 – 300 gm2 4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage) Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage) |
| Gewicht | max. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
| Dicke | max. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage) |
| Ausrüstung | Mehrseitige Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beilage muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beilage. |
| Buchung/Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
| Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig |
| Disposition | Es sind mehrere lose Beilagen pro Ausgabe möglich |
| Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
| Platzierung | An unbestimmter Stelle im Innenteil der Zeitschrift |
| Split | Splitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. Nach PLZ (Abonnent) und Taktsplit (z.B. jeder 3. Abonnierende). |
| Logo Dritter | Es dürfen nur in Rücksprache Logos der Titel von Ringier Medien Schweiz verwendet werden. |
Verpackungsvorgaben
- Beiprodukte: Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern.
- Palettensicherung: Schutz vor Deformierung und Feuchtigkeit gewährleisten.
- Griffhöhe: Maximal 12 cm pro Lage, handliche Mengen, unverschränkt und nicht bandiert.
- Palettengewicht: maximal 650 kg
- Ladehöhe der Palette: maximal 120 cm
- Material: Mehrwegtauschpaletten (Europaletten, 800 x 1200mm) → aus unbehandeltem Vollholz (Paletten aus anderen Materialien vermeiden)
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
- Lieferanschrift
- Lieferant & Lieferdatum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Artikelnummer (Artikelcode inkl. Ausgabennummer)
- Artikelbezeichnung (Art der Spezialität, Erscheinungstitel, Erscheinungsdatum inkl. KW)
- Stückzahl pro Palette
- Stückzahl je Sorte
- Palettenzahl je Sorte
- Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Die Anlieferungstermine erfolgen gemäss Auftragsbestätigung. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Anlieferung aus dem Ausland
Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.
Warenmuster
Technische Bedingungen
| Formate | Minimum: 65 x 84 mm Maximum: 110 x 170 mm |
| Gewicht | Max. 20 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
| Dicke | Max. 2 mm |
| Leimstreifen | 3 mm |
| Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
| Blindmuster | Die endgültige Auftragsannahme ist von der Vorlage eines verbindlichen Musters sowie einer genauen Standskizze abhängig. Eventuell muss ein Probelauf durchgeführt werden. Dafür sind vom Auftraggeber 150 Originalmuster kostenlos zur Verfügung zu stellen. |
| Disposition | Pro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Warenmuster möglich |
| Platzierung | Im vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema) |
| Trägeranzeige | Mindestformat 1/1 Seite |
Beschaffenheit Plastikbeutel
- Die Beutel müssen flach liegen und möglichst wenig Luft enthalten. Beim fertig eingeklebten Produkt darf die Verschlusssiegelung nicht unten (Zeitschriftengrundlinie) und nicht bundseitig zu liegen kommen.
- Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Alle Schweissränder müssen rundum flach und mindestens 8 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen.
- Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Der obere und der rechte Schweissrand müssen flach und mindestens 8 mm breit sein. Der linke (bundseitige) muss mindestens 20 mm und der untere (Zeitschriftengrundlinie) mindestens 12 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen. Ein Beutel für Granulate oder Pulver muss in 2 Kammern unterteilt sein.
Material
Generell muss das Beutelmaterial auf den jeweiligen Inhalt ausgerichtet sein und den vorgegebenen Belastungsanforderungen entsprechen. Warenmuster dürfen keinen gefährlichen Inhalt haben oder Verarbeitung und Versand einer Druckauflage beeinträchtigen. Der Verlag muss von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Beiklebung eines Warenmusters ergeben können, freigestellt werden. Ebenso sind Schäden, die dem Verlag aus Nichtbeachtung der technischen Anforderung entstehen, zu ersetzen. Bei allfällig auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten infolge qualitativ mangelhaftem Beutelmaterial hat die Fertigstellung der Zeitschriftenauflage gegenüber der Beiklebung Vorrang.
Belastung
Beutel mit Flüssiginhalt müssen folgende Gewichte aushalten:
| Statischer Druck | 1’000 kg während 15 sek oder 600 kg während 8 h |
| Dynamischer Druck | 600 kg während 1 h |
| Hitzebeständigkeit | min. 200°C |
Qualitätsnormen
95 % der Auflage enthalten richtig eingeklebte Beikleber. Maximal 5 % können ausserhalb der üblichen Toleranzen liegen oder folgende Mängel aufweisen:
- Standabweichungen: horizontal, vertikal maximal +/- 8 mm, axial max. 5°
- Fehlende Beikleber
- Verkehrt eingeklebte Beikleber
Verpackung Warenmuster für Anlieferung
Wahllos durcheinander angelieferte oder aneinander klebende Beutel können nicht verarbeitet werden.
- Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Gesamtmenge gleichliegend, gleichgerichtet und stehend verpackt! Die einzelnen Reihen und Lagen (max. 3 Lagen) müssen mit Karton getrennt sein. Auf einer Längsseite liegend, stehend in Schachteln verpackt. Nicht auf Verschlusssiegelung stehend verpacken.
- Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Gesamtmenge gleichliegend flach verpackt! Um die Reihen zu unterteilen, müssen die einzelnen Lagen mit massiven Kartons getrennt sowie mit Querkartons (Kreuzsteg) im Abstand von 15 cm stabilisiert sein.
Verpackungsvorgaben
- Beiprodukte: Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern.
- Palettensicherung: Schutz vor Deformierung und Feuchtigkeit gewährleisten.
- Griffhöhe: Maximal 12 cm pro Lage, handliche Mengen, unverschränkt und nicht bandiert.
- Palettengewicht: maximal 650 kg
- Ladehöhe der Palette: maximal 120 cm
- Material: Mehrwegtauschpaletten (Europaletten, 800 x 1200mm) → aus unbehandeltem Vollholz (Paletten aus anderen Materialien vermeiden)
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen:
- Lieferanschrift
- Lieferant & Lieferdatum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- Artikelnummer (Artikelcode inkl. Ausgabennummer)
- Artikelbezeichnung (Art der Spezialität, Erscheinungstitel, Erscheinungsdatum inkl. KW)
- Stückzahl pro Palette
- Stückzahl je Sorte
- Palettenzahl je Sorte
- Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Die Anlieferungstermine erfolgen gemäss Auftragsbestätigung. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Anlieferung aus dem Ausland
Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.
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| @beobachtermagazin | 10 200 | 34 – 44 Jahre | Auf Anfrage | Auf Anfrage |





