Der Beobachter ist ein Schweizer Medium mit Fokus auf Recht und Gerechtigkeit mit 150’000 Mitgliedern. Unsere Recherchen, Geschichten und Ratgebertexte publizieren wir online, gedruckt und in der Beobachter-App. Uns gibt es seit fast 100 Jahren. Seinen Kern hat der Beobachter immer behalten: Wir schaffen mit aufrichtigem Journalismus und rechtlicher Kompetenz die Basis für einen fairen Umgang miteinander und für eine gerechtere Gesellschaft. Als zahlendes Mitglied unterstützen Sie fairen und sorgfältigen Journalismus. Und mit einer kostenlosen Anmeldung können Sie viele Texte frei lesen und unsere Newsletter abonnieren.
Fakten
- CharakteristikPublikum
- Leserschaft535 000
- Reichweite10.1 %
- Verbreitete Auflage144 455
- 1/1 Seite bruttoCHF 23 830
- FrequenzAlle 14 Tage
- VerbreitungDeutschschweiz
- Tausend-Leser-PreisCHF 45
Quellen für Leserschaft und Reichweiten in % für Titel mit Verbreitung in der Deutschschweiz = MACH Basic 2024-2 (Basis bildet die deutsche Sprachgruppe mit 5 305 000 Personen)
Quelle für verbreitete Auflagen: WEMF-Auflagenbulletin 2024
Media Facts
Media Facts
Leser in Tsd. | Reichweite | Struktur | Affinität | |
---|---|---|---|---|
Total | 535 | 10.1 | 100.0 | 100 |
Geschlecht | ||||
Mann | 234 | 8.9 | 43.7 | 88 |
Frau | 301 | 11.3 | 56.3 | 112 |
Alter | ||||
14 – 34 Jahre | 45 | 3.0 | 8.4 | 30 |
35 – 54 Jahre | 125 | 7.0 | 23.4 | 70 |
55+ Jahre | 365 | 18.1 | 68.2 | 180 |
Alter | ||||
14 – 19 Jahre | 11 | 3.1 | 2.0 | 31 |
20 – 29 Jahre | 22 | 3.1 | 4.1 | 31 |
30 – 39 Jahre | 34 | 3.7 | 6.3 | 37 |
40 – 49 Jahre | 64 | 7.4 | 11.9 | 73 |
50 – 59 Jahre | 102 | 11.0 | 19.1 | 109 |
60+ Jahre | 303 | 19.6 | 56.6 | 194 |
Haushaltseinkommen in CHF | ||||
bis 3 999 | 90 | 13.1 | 16.8 | 129 |
4 000 – 7 999 | 228 | 11.4 | 42.6 | 113 |
8 000+ | 217 | 8.3 | 40.6 | 82 |
Siedlungsart | ||||
Agglo Haupt-/Nebenkern | 418 | 10.0 | 78.0 | 99 |
Ausserhalb Agglomerationen | 118 | 10.5 | 22.0 | 104 |
Erwerbstätigkeit | ||||
Vollzeit | 125 | 6.0 | 23.4 | 59 |
Teilzeit | 109 | 9.2 | 20.4 | 91 |
Ausbildung/Lehre | 13 | 3.9 | 2.4 | 39 |
nicht erwerbstätig | 288 | 17.1 | 53.8 | 169 |
Schulbildung | ||||
obligatorisch | 92 | 10.8 | 17.3 | 107 |
mittel | 247 | 10.7 | 46.2 | 106 |
hoch | 196 | 9.2 | 36.5 | 91 |
Interessen sehr stark/eher stark | ||||
Konsumenteninformationen | 358 | 15.3 | 66.8 | 151 |
Hintergrundberichte und Analysen | 343 | 12.3 | 64.1 | 122 |
Wirtschaft | 245 | 11.4 | 45.8 | 113 |
Gesundheit und Ernährung | 417 | 11.3 | 77.9 | 112 |
Tiere und Natur | 396 | 11.2 | 74.0 | 111 |
Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten
Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten
Ausgabe | Erscheinung | Anzeigenschluss | Druckmaterialschluss |
---|---|---|---|
25 | 06.12.2024 | 21.11.2024 | 22.11.2024 |
26 | 20.12.2024 | 05.12.2024 | 06.12.2024 |
01 | 03.01.2025 | 17.12.2024 | 18.12.2024 |
02 | 17.01.2025 | 30.12.2024 | 01.01.2025 |
03 | 31.01.2025 | 14.01.2025 | 15.01.2025 |
04 | 14.02.2025 | 28.01.2025 | 29.01.2025 |
05 | 28.02.2025 | 11.02.2025 | 12.02.2025 |
06 | 14.03.2025 | 25.02.2025 | 26.02.2025 |
07 | 28.03.2025 | 11.03.2025 | 12.03.2025 |
08 | 11.04.2025 | 25.03.2025 | 26.03.2025 |
09 | 25.04.2025 | 08.04.2025 | 09.04.2025 |
10 | 09.05.2025 | 22.04.2025 | 23.04.2025 |
11 | 23.05.2025 | 06.05.2025 | 07.05.2025 |
12 | 06.06.2025 | 20.05.2025 | 21.05.2025 |
13 | 20.06.2025 | 03.06.2025 | 04.06.2025 |
14 | 04.07.2025 | 17.06.2025 | 18.06.2025 |
15 | 18.07.2025 | 01.07.2025 | 02.07.2025 |
16 | 31.07.2025 | 14.07.2025 | 15.07.2025 |
17 | 15.08.2025 | 29.07.2025 | 30.07.2025 |
18 | 29.08.2025 | 12.08.2025 | 13.08.2025 |
19 | 12.09.2025 | 26.08.2025 | 27.08.2025 |
20 | 26.09.2025 | 09.09.2025 | 10.09.2025 |
21 | 10.10.2025 | 23.09.2025 | 24.09.2025 |
22 | 24.10.2025 | 07.10.2025 | 08.10.2025 |
23 | 07.11.2025 | 21.10.2025 | 22.10.2025 |
24 | 21.11.2025 | 04.11.2025 | 05.11.2025 |
25 | 05.12.2025 | 18.11.2025 | 19.11.2025 |
26 | 19.12.2025 | 02.12.2025 | 03.12.2025 |
Tarife
Tarife
Standardformate
Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
---|---|---|
1/1 Seite | 210 x 282 | 23’830 |
210 x 140 | 13’990 | |
104 x 282 | 13’990 | |
210 x 96 | 9’440 | |
71 x 282 | 9’440 | |
210 x 74 | 7’450 | |
104 x 140 | 7’450 | |
1/6 quer* | 210 x 50 | 4’000 |
210 x 184 | 17’550 | |
135 x 282 | 17’550 | |
210 x 39 | 3’700 |
Mehrkosten
Mehrkosten | Zuschlag Mehrkosten* |
---|---|
Platzierungsgarantie bei 1/2 Seite und grösser | 10 % |
Platzierungsgarantie bei 1/4 Seite bis 1/3 Seite | 20 % |
Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt) | 30 % |
Umschlagseiten
Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
---|---|---|
2. Umschlagseite | 210 x 282 | 27’410 |
4. Umschlagseite | 210 x 282 | 28’600 |
Panoramaseiten
Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
---|---|---|
2/1 Seite | 420 x 282 | 47’670 |
2 x 1/2 quer | 420 x 140 | 27’980 |
Publireportagen
Formate | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF |
---|---|---|
2/1 Seite | 420 x 282 | 50’770 |
1/1 Seite | 210 x 282 | 26’930 |
1/2 quer | 210 x 140 | 17’090 |
Produktionszuschläge
Bei Erstellung des Druckmaterials (Text und Gestaltung) über das Brand Studio* gelten folgende Produktionszuschläge:
Formate | Layout | Randangeschnitten in mm (B x H) | Bruttopreis in CHF** |
---|---|---|---|
2/1 Seite | Zeitschriften- oder Magazinformat | 420 x 282 | 5’000 |
1/1 Seite | Zeitschriften- oder Magazinformat | 210 x 282 | 3’300 |
**Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt)
Beihefter
Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
---|---|
≤ 15 | 27’985 |
16 – 25 | 29’725 |
26 – 35 | 33’785 |
36 – 50 | 38’570 |
Beikleber
Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
---|---|
≤ 15 | 16’820 |
16 – 25 | 19’575 |
26 – 35 | 22’475 |
36 – 50 | 25’375 |
Huckepack
Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
---|---|
≤ 15 | 43’210 |
16 – 25 | 45’240 |
26 – 35 | 47’995 |
36 – 50 | 52’200 |
Lose Beilage
Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
---|---|
≤ 15 | 43’210 |
16 – 25 | 45’240 |
26 – 35 | 47’995 |
36 – 50 | 52’200 |
Warenmuster
Gewichte in Gramm | Bruttopreis in CHF |
---|---|
≤ 15 | 26’970 |
16 – 25 | 26’970 |
Generelle Richtlinien
Preise und Daten können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle technischen Daten und Gewichtsangaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Preise in CHF exkl. 8.1 % MwSt.; Preise gültig ab 1. Januar 2025.
Specials
Spezifikationen & Anlieferung
Spezifikationen & Anlieferung
Trägertitel
Druckauflagen
Titel | Auflage 2025* | Abonnements | Kioskverkauf |
---|---|---|---|
Beobachter | 145’000* | 138’000 | 7’000 |
Technische Bedingungen
Druckverfahren | Offset |
Heftformat | 210 x 282 mm |
Randangeschnittene Inserate | +5 mm Beschnitt auf allen Seiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Heftrand entfernt sein |
UCR | 300 % (Summe C+M+Y+K) |
ICC-Profil | ISO Coated_V2_300_eci |
Farbproof | Um eine optimale Wiedergabe der Anzeige zu gewährleisten, benötigt die Druckerei termingerecht ein verbindliches Qualiproof nach Iso Coated Standard. Auf dem Proof muss ein Fogra-Medienkeil sein. Liegt kein Farbproof als Referenz vor, wird Ihr Auftrag nach dem PSO-Standard gedruckt. |
Farbaufbau | Alle Anzeigen müssen mit den Skalafarben (Cyan, Magenta, Yellow, Black) aufgebaut sein |
Auflösung | Bitmap 845 dpi, Graustufen und mehrfarbig 300 dpi. Format: PDF, keine RGB-, DCS- oder OPI-Bilder |
Panorama-Seiten | Bei 2/1 Seiten mit überlaufendem Text unbedingt Bundkompensation beachten oder Rücksprache mit Ringier Advertising nehmen |
Datenformat | Die Anlieferung als PDF-Datei gilt als Standard und ist der Lieferung anderer Dateiformate vorzuziehen |
Dokumente | PDF/X-4 (andere Dokumente auf Anfrage). Einstellungen unter www.pdfx-ready.ch. |
Datenübermittlung
Adresse | Ringier AG Ringier Advertising Classifieds & Prepress Flurstrasse 55 8021 Zürich anzeigen-prod@ringier.ch |
Gestaltungsrichtlinien von Publireportagen
Druckmateriallieferung | Publireportagen werden im Beobachter in Bezug auf Druckmateriallieferung gleichbehandelt wie Anzeigenseiten |
Schriften | Folgende Schriften sind Teil des Beobachter-CI und dürfen nicht in einer «Publireportage» verwendet werden: Recife, Teodor, Spezia |
Spaltigkeit | Es muss eine andere Spaltigkeit als im Beobachter verwendet werden (nicht 3 Spalten pro Seite) |
Layout | Die Gestaltung der Publireportage muss sich vom Layout des Beobachters unterscheiden |
Prüfung | Die Publireportage wird vor der Veröffentlichung der Redaktion zur Überprüfung vorgelegt. Wenn die Publireportage zu ähnlich gestaltet ist wie die redaktionellen Seiten des Beobachters, muss die gesamte Seite mit einem Farbton hinterlegt werden. |
Vermerk | Die Publireportage muss gut lesbar und deutlich von der Umgebung abgehoben sein und mit «PUBLIREPORTAGE» gekennzeichnet werden. Das Wort «PUBLIREPORTAGE» wird beim Beobachter in Grossbuchstaben, 12 Punkt, Helvetica Regular abgesetzt. Auf einer linken Seite wird das Wort links oben, auf einer rechten Seite rechts oben platziert. Da Publireportagen von einer rechten zu einer linken Seite wechseln können, muss die Möglichkeit bestehen, den Hinweis beim Beobachter eigenhändig auf der Seite zu verschieben. |
Beihefter
Technische Bedingungen
Formate | Minimum: 100 x 115 mm Maximum: 210 x 282 mm |
Umfang | Minimum: 4 Seiten Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters) |
Papier | 4 Seiten: max. 300 gm2 4 – 8 Seiten: 90 gm2 Ab 8 Seiten: 54 gm2 |
Gewicht | max. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
Dicke | max. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage) |
Beschnitt | Kopfbeschnitt: 3 mm Fussbeschnitt: max. 10 mm |
Überfalz | Auf der hinteren Bogenhälfte 10 mm Überfalz. (Der Beihefter kann auch ohne Überfalz angeliefert werden, jedoch muss er «am Kopf geschlossen» sein). |
Ausrüstung | Mehrseitige Beihefter lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beihefter muss zum Bund zeigen. Beihefter mit mehr als 4 Seiten sollten nicht geheftet sein. Der Beihefter darf im Falz keine Bruchverletzung des Strichauftrages aufweisen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beihefter. |
Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen. |
Disposition | Pro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Beihefter möglich |
Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
Gestaltung | Bei randangeschnittener Gestaltung müssen Texte und Bildelemente, die nicht angeschnitten werden dürfen, 8 mm vom Formatrand entfernt sein (Schnittdifferenzen und Falzsteigung). |
Platzierung | In der Heftmitte |
Split | Splitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. |
Verpackungsvorgaben
- Handliche Mengen
- Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
- Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
- Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
- Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):
- Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
- Objekt
- Ausgabe/Nr.
- Produktart
- Exemplare pro Palette
- Paletten-Nummer
- Auftraggeber
- Absender
- Produktionsdatum
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Beikleber
Technische Bedingungen
Formate | Minimum: 55 x 80 mm Maximum: 200 x 250 mm |
Umfang | min. 2 Seiten |
Gewicht | max. 25 g |
Dicke | max. 2 mm |
Beschaffenheit | Postkarten müssen den Postvorschriften entsprechen. Papiergewicht bei 2-seitigen Beiklebern: min. 120 gm2 und max. 300 gm2. |
Einschränkungen | Geheftete Beikleber nur nach Absprache (Klammerposition) |
Ausrüstung | Mehrseitige Beikleber lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beikleber muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beikleber. Fehlbelegungen von 2% der zur Verfügung gestellten Anzahl bleiben vorbehalten (Standabweichungen, fehlende oder Träger Beikleber usw.). |
Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen. |
Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
Leimstreifen | 3mm vom linken Rand (Leimstreifen auf Klebegut) |
Platzierung | Im vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema) |
Standabweichung | +/- 9 mm möglich (horizontal, vertikal) / 4° axial |
Trägeranzeige | Mindestformat 1/1 Seite |
Verpackungsvorgaben
- Handliche Mengen
- Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
- Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
- Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
- Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):
- Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
- Objekt
- Ausgabe/Nr.
- Produktart
- Exemplare pro Palette
- Paletten-Nummer
- Auftraggeber
- Absender
- Produktionsdatum
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Huckepack
Technische Bedingungen
Formate | Minimum: 148 x 210 mm Maximum: 210 x 282 mm |
Umfang | Minimum: 2 Seiten Maximum: 64 Seiten |
Papier | Einzelblatt 2-seitig: 120 – 350 gm2 4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage) Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage) |
Gewicht | max. 100 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
Dicke | max. 3 mm (dickeres Produkt auf Anfrage) |
Ausrüstung | Mehrseitige Huckepack-Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Huckepack-Beilage. |
Buchung/Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen. |
Disposition | Es sind mehrere Huckepack-Beilagen pro Ausgabe möglich |
Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
Platzierung | Auf der Rückseite der Zeitschrift aufgelegt. Die Zeitschrift wird foliert. |
Split | Splitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. |
Verpackungsvorgaben
- Handliche Mengen
- Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
- Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
- Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
- Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):
- Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
- Objekt
- Ausgabe/Nr.
- Produktart
- Exemplare pro Palette
- Paletten-Nummer
- Auftraggeber
- Absender
- Produktionsdatum
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Lose Beilage
Technische Bedingungen
Formate | Minimum: 100 x 148 mm Maximum: 200 x 272 mm |
Umfang | Minimum: 2 Seiten Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters) |
Papier | Einzelblatt 2-seitig: max. 120 – 300 gm2 4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage) Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage) |
Gewicht | max. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
Dicke | max. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage) |
Ausrüstung | Mehrseitige Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beilage muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beilage. |
Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
Blindmuster | Die endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig. Bei abweichenden technischen Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen. |
Disposition | Es sind mehrere lose Beilagen pro Ausgabe möglich |
Fremdanzeigen | Fremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage. |
Platzierung | An unbestimmter Stelle im Innenteil der Zeitschrift |
Split | Splitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. |
Logo Dritter | Es dürfen nur in Rücksprache Logos der Titel von Ringier Medien Schweiz verwendet werden. |
Verpackungsvorgaben
- Handliche Mengen
- Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
- Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
- Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
- Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
- Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
- Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):
- Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
- Objekt
- Ausgabe/Nr.
- Produktart
- Exemplare pro Palette
- Paletten-Nummer
- Auftraggeber
- Absender
- Produktionsdatum
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
Warenmuster
Technische Bedingungen
Formate | Minimum: 65 x 84 mm Maximum: 110 x 170 mm |
Gewicht | Max. 20 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters) |
Dicke | Max. 2 mm |
Leimstreifen | 3 mm |
Buchung & Annullation | 5 Wochen vor dem Erscheinen |
Blindmuster | Die endgültige Auftragsannahme ist von der Vorlage eines verbindlichen Musters sowie einer genauen Standskizze abhängig. Eventuell muss ein Probelauf durchgeführt werden. Dafür sind vom Auftraggeber 150 Originalmuster kostenlos zur Verfügung zu stellen. Bedingungen ist zwingend ein Blindmuster minimum 10 Arbeitstage vor eigentlicher Anlieferung vorzulegen. |
Disposition | Pro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Warenmuster möglich |
Platzierung | Im vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema) |
Trägeranzeige | Mindestformat 1/1 Seite |
Beschaffenheit Plastikbeutel
- Die Beutel müssen flach liegen und möglichst wenig Luft enthalten. Beim fertig eingeklebten Produkt darf die Verschlusssiegelung nicht unten (Zeitschriftengrundlinie) und nicht bundseitig zu liegen kommen.
- Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Alle Schweissränder müssen rundum flach und mindestens 8 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen.
- Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Der obere und der rechte Schweissrand müssen flach und mindestens 8 mm breit sein. Der linke (bundseitige) muss mindestens 20 mm und der untere (Zeitschriftengrundlinie) mindestens 12 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen. Ein Beutel für Granulate oder Pulver muss in 2 Kammern unterteilt sein.
Material
Generell muss das Beutelmaterial auf den jeweiligen Inhalt ausgerichtet sein und den vorgegebenen Belastungsanforderungen entsprechen. Warenmuster dürfen keinen gefährlichen Inhalt haben oder Verarbeitung und Versand einer Druckauflage beeinträchtigen. Der Verlag muss von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Beiklebung eines Warenmusters ergeben können, freigestellt werden. Ebenso sind Schäden, die dem Verlag aus Nichtbeachtung der technischen Anforderung entstehen, zu ersetzen. Bei allfällig auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten infolge qualitativ mangelhaftem Beutelmaterial hat die Fertigstellung der Zeitschriftenauflage gegenüber der Beiklebung Vorrang.
Belastung
Beutel mit Flüssiginhalt müssen folgende Gewichte aushalten:
Statischer Druck | 1’000 kg während 15 sek oder 600 kg während 8 h |
Dynamischer Druck | 600 kg während 1 h |
Hitzebeständigkeit | min. 200°C |
Qualitätsnormen
95 % der Auflage enthalten richtig eingeklebte Beikleber. Maximal 5 % können ausserhalb der üblichen Toleranzen liegen oder folgende Mängel aufweisen:
- Standabweichungen: horizontal, vertikal maximal +/- 8 mm, axial max. 5°
- Fehlende Beikleber
- Verkehrt eingeklebte Beikleber
Verpackung Warenmuster für Anlieferung
Wahllos durcheinander angelieferte oder aneinander klebende Beutel können nicht verarbeitet werden.
- Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Gesamtmenge gleichliegend, gleichgerichtet und stehend verpackt! Die einzelnen Reihen und Lagen (max. 3 Lagen) müssen mit Karton getrennt sein. Auf einer Längsseite liegend, stehend in Schachteln verpackt. Nicht auf Verschlusssiegelung stehend verpacken.
- Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Gesamtmenge gleichliegend flach verpackt! Um die Reihen zu unterteilen, müssen die einzelnen Lagen mit massiven Kartons getrennt sowie mit Querkartons (Kreuzsteg) im Abstand von 15 cm stabilisiert sein.
Palettenbezeichnung
Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Euro Paletten (Masse 800 x 1’200 mm):
- Lieferanschrift
- Lieferant & Lieferdatum
- Auftraggeber mit Ansprechpartner
- SAP – Artikelnummer, ggf. Bestellnummer
- Artikelbezeichnung
- Stückzahl pro Palette
- Stückzahl je Sorte
- Palettenzahl je Sorte
- Gewichtsangabe der Palette
Lieferschein
Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:
- Kunde
- Art der Beilage
- Auflage
- Zu belegende Zeitschrift
- Ausgabennummer
Belegexemplare
Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.
Anlieferungstermin
Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.
Anlieferungszeiten & Adresse Anlieferung
Anfrage an mediaserviceprint@ringier.ch
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