Publireportagen sind weder Abschlussrabatt- nocht BK-/JUP-berechtigt.
Richtlinien für die Gestaltung von Publireportagen:
- Name und Logo des Trägertitels sowie dessen Rubriken dürfen grundsätzlich nicht verwendet werden.
- Die Publireportage muss sich in Typografie und Layout für den Leser deutlich vom redaktionellen Teil unterscheiden.
- Der Auftraggeber muss klar ersichtlich sein.
- Die Seite wird mit einem min. 0.5 Punkt dicken Rahmen eingerahmt. Die Publireportage muss oberhalb des Rahmens links oder rechts mit PUBLIREPORTAGE gekennzeichnet werden.
- Vor der Publikation bitten wir Sie um ein Layout zur Genehmigung durch den Verlag.