Der «Beobachter» steht ein für Gerechtigkeit. Er berichtet differenziert, berät kompetent und wird nötigenfalls rechtlich und politisch aktiv.

Fakten

  • CharakteristikPublikum
  • Leserschaft583 000
  • Reichweite11.1 %
  • Verbreitete Auflage171 100
  • 1/1 Seite bruttoCHF 23 830
  • FrequenzAlle 14 Tage
  • VerbreitungDeutschschweiz
  • Tausend-Leser-PreisCHF 41

Quelle für Lesende und Reichweite: MACH Basic 2023-2 (Basis bildet die deutsche Sprachgruppe mit 5’255’000 Personen)
Quelle für verbreitete Auflagen: WEMF-Auflagenbulletin 2023

Media Facts

Media Facts

Leser in Tsd.ReichweiteStrukturAffinität
Total58311.1 %100 %100
Geschlecht
Mann26810.2 %45.9 %92
Frau31511.9 %54.1 %108
Alter
14 – 34 Jahre553.6 %9.4 %33
35 – 54 Jahre1488.3 %25.3 %75
55+ Jahre38019.3 %65.3 %174
Alter
14 – 19 Jahre113.1 %1.8 %28
20 – 29 Jahre273.8 %4.7 %34
30 – 39 Jahre424.7 %7.2 %42
40 – 49 Jahre748.7 %12.7 %78
50 – 59 Jahre12012.9 %20.6 %116
60+ Jahre30920.4 %53 %184
Haushaltseinkommen in CHF
bis 3’9999613.1 %16.5 %118
4’000 – 7’99925612.5 %44 %112
8’000+2309.3 %39.5 %84
Siedlungsart
Agglo Haupt-/Nebenkern46011.1 %79 %100
Ausserhalb Agglomerationen12311 %21 %99
Erwerbstätigkeit
Vollzeit1637.7 %28 %69
Teilzeit1089.6 %18.6 %87
Ausbildung/Lehre134.1 %2.3 %37
nicht erwerbstätig29817.8 %51.1 %160
Schulbildung
obligatorisch9911.4 %17%103
mittel28211.8 %48.4 %106
hoch20210.1 %34.6 %91
Interessen sehr stark/eher stark
Konsumenteninformationen38916.5 %66.8 %148
Hintergrundberichte und Analysen36913.4 %63.3 %121
Wirtschaft27312.8 %46.9 %115
Börse, Geldanlage, Finanzmärkte15212.6 %26.1 %114
Gesundheit und Ernährung45012.3 %77.2 %111
Quelle: MACH Basic 2023-2 / Basis: deutsche Sprachgruppe, 5’255’000 Personen

Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten

Erscheinungs- und Anzeigenschlussdaten

AusgabeErscheinungAnzeigenschluss
0105.01.202421.12.2023
0219.01.202404.01.2024
0302.02.202418.01.2024
0416.02.202401.02.2024
0501.03.202415.02.2024
0615.03.202429.02.2024
0728.03.202414.03.2024
0812.04.202428.03.2024
0926.04.202411.04.2024
1010.05.202425.04.2024
1124.05.202408.05.2024
1207.06.202423.05.2024
1321.06.202406.06.2024
1405.07.202420.06.2024
1519.07.202404.07.2024
1602.08.202418.07.2024
1716.08.202431.07.2024
1830.08.202415.08.2024
1913.09.202429.08.2024
2027.09.202412.09.2024
2111.10.202426.09.2024
2225.10.202410.10.2024
2308.11.202424.10.2024
2422.11.202407.11.2024
2506.12.202421.11.2024
2620.12.202405.12.2024
Druckmaterialschluss ist 10 Arbeitstage vor dem Erscheinungsdatum

Tarife

Tarife

Standardformate

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Satzspiegel in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
1/1 Seite210 x 282189 x 26123’830
1/2 quer*210 x 140189 x 12913’990
1/2 Portrait*104 x 28293 x 26113’990
1/3 quer*210 x 96189 x 859’440
1/3 hoch*71 x 28261 x 2619’440
1/4 quer*210 x 74189 x 637’450
1/4 Ecke*104 x 14093 x 1297’450
1/6 quer*210 x 554’000
2/3 quer*210 x 184189 x 17317’550
2/3 Portrait*135 x 282125 x 26117’550
Streifen quer*210 x 39189 x 283’700
*mit Textanschluss

Mehrkosten

MehrkostenZuschlag Mehrkosten*
Platzierungsgarantie bei 1/2 Seite und grösser10 %
Platzierungsgarantie bei 1/4 Seite bis 1/3 Seite20 %
Pro Fremdanzeige (weder Abschlussrabatt, noch BK/JUP-berechtigt)30 %
*Basis Bruttopreis in CHF

Umschlagseiten

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Satzspiegel in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2. Umschlagseite210 x 282 189 x 261 27’410
4. Umschlagseite210 x 282 189 x 261 28’600

Panoramaseiten

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Satzspiegel in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2/1 Seite420 x 282398 x 26147’670
2 x 1/2 quer420 x 140398 x 12927’980

Publireportagen

FormateRandangeschnitten in mm (B x H)Satzspiegel in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2/1 Seite420 x 282 398 x 26150’770
1/1 Seite210 x 282189 x 26126’930
1/2 quer210 x 140 189 x 12917’090
Publireportagen Anlieferung seitens Kunden

Produktionszuschläge

Bei Erstellung des Druckmaterials (Text und Gestaltung) über das Brand Studio gelten folgende Produktionszuschläge:

FormateLayoutRandangeschnitten in mm (B x H)Bruttopreis in CHF
2/1 SeiteZeitschriften- oder Magazinformat420 x 2825’000
1/1 SeiteZeitschriften- oder Magazinformat210 x 2823’300
Exklusive Shooting – weitere Adaption und Übersetzungen auf Anfrage

Beihefter

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1535’705
16 – 2537’925
26 – 3543’105
36 – 5049’210

Beikleber

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1521’460
16 – 2524’975
26 – 3528’675
36 – 5032’375

Huckepack

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1555’130
16 – 2557’720
26 – 3561’235
36 – 5066’600

Lose Beilage

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1555’130
16 – 2557’720
26 – 3561’235
36 – 5066’600

Warenmuster

Gewichte in GrammBruttopreis in CHF
≤ 1534’410
16 – 2534’410

Generelle Richtlinien

Preise und Daten können jederzeit und ohne Vorankündigung geändert werden. Alle technischen Daten und Gewichtsangaben erfolgen ohne Gewähr. Alle Preise in CHF exkl. 8.1 % MwSt.; Preise gültig ab 1. Januar 2024.

Spezifikationen & Anlieferung

Spezifikationen & Anlieferung

Trägertitel

Druckauflagen
TitelAuflage 2024AbonnementsKioskverkauf
Beobachter185’000*175’00010’000
*Beilagen innerhalb eines Specials sind nur als Gesamtauflage buchbar
Technische Bedingungen
DruckverfahrenOffset
Heftformat210 x 282 mm
Randangeschnittene Inserate+5 mm Beschnitt auf allen Seiten. Texte und Bildteile, die nicht angeschnitten werden dürfen, müssen 8 mm vom Heftrand entfernt sein
UCR300 % (Summe C+M+Y+K)
ICC-ProfilISO Coated_V2_300_eci
FarbproofUm eine optimale Wiedergabe der Anzeige zu gewährleisten, benötigt die Druckerei termingerecht ein verbindliches Qualiproof nach Iso Coated Standard. Auf dem Proof muss ein Fogra-Medienkeil sein. Liegt kein Farbproof als Referenz vor, wird Ihr Auftrag nach dem PSO-Standard gedruckt.
FarbaufbauAlle Anzeigen müssen mit den Skalafarben (Cyan, Magenta, Yellow, Black) aufgebaut sein
AuflösungBitmap 845 dpi, Graustufen und mehrfarbig 300 dpi. Format: PDF, keine RGB-, DCS- oder OPI-Bilder
Panorama-SeitenBei 2/1 Seiten mit überlaufendem Text unbedingt Bundkompensation beachten oder Rücksprache mit Ringier Advertising nehmen
DatenformatDie Anlieferung als PDF-Datei gilt als Standard und ist der Lieferung anderer Dateiformate vorzuziehen
DokumentePDF/X-4 (andere Dokumente auf Anfrage). Einstellungen unter www.pdfx-ready.ch.
Datenübermittlung
AdresseRingier AG
Ringier Advertising
Classifieds & Prepress
Flurstrasse 55
8021 Zürich

anzeigen-prod@ringier.ch

Gestaltungsrichtlinien von Publireportagen

DruckmateriallieferungPublireportagen werden im Beobachter in Bezug auf Druckmateriallieferung gleichbehandelt wie Anzeigenseiten
SchriftenFolgende Schriften sind Teil des Beobachter-CI und dürfen nicht in einer «Publireportage» verwendet werden: Recife, Teodor, Spezia
SpaltigkeitEs muss eine andere Spaltigkeit als im Beobachter verwendet werden (nicht 3 Spalten pro Seite)
LayoutDie Gestaltung der Publireportage muss sich vom Layout des Beobachters unterscheiden
PrüfungDie Publireportage wird vor der Veröffentlichung der Redaktion zur Überprüfung vorgelegt. Wenn die Publireportage zu ähnlich gestaltet ist wie die redaktionellen Seiten des Beobachters, muss die gesamte Seite mit einem Farbton hinterlegt werden.
VermerkDie Publireportage muss gut lesbar und deutlich von der Umgebung abgehoben sein und mit «PUBLIREPORTAGE» gekennzeichnet werden. Das Wort «PUBLIREPORTAGE» wird beim Beobachter in Grossbuchstaben, 12 Punkt, Helvetica Regular abgesetzt. Auf einer linken Seite wird das Wort links oben, auf einer rechten Seite rechts oben platziert. Da Publireportagen von einer rechten zu einer linken Seite wechseln können, muss die Möglichkeit bestehen, den Hinweis beim Beobachter eigenhändig auf der Seite zu verschieben.

Beihefter

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 105/115 x 148 mm
Maximum: 210/210 x 282 mm
UmfangMinimum: 4 Seiten
Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters)
Papier4 Seiten: max. 300 gm2
4 – 8 Seiten: 90 gm2
Ab 8 Seiten: 54 gm2
Gewichtmax. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage)
BeschnittKopfbeschnitt: 5 mm
Fussbeschnitt: max. 23 mm
ÜberfalzAuf der hinteren Bogenhälfte 10 mm Überfalz. (Der Beihefter kann auch ohne Überfalz angeliefert werden, jedoch muss er «am Kopf geschlossen» sein).
AusrüstungMehrseitige Beihefter lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beihefter muss zum Bund zeigen. Beihefter mit mehr als 4 Seiten sollten nicht geheftet sein. Der Beihefter darf im Falz keine Bruchverletzung des Strichauftrages aufweisen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beihefter.
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig
DispositionPro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Beihefter möglich
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
GestaltungBei randangeschnittener Gestaltung müssen Texte und Bildelemente, die nicht angeschnitten werden dürfen, 8 mm vom Formatrand entfernt sein (Schnittdifferenzen und Falzsteigung).
PlatzierungIn der Heftmitte
SplitSplitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. Nach Postleitzahlen (Abonnierende) und Taktsplit (z.B. jeder 3. Abonnierende).
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Paletten-Masse 800 x 1’200 mm:

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten
Montag – Donnerstag07.00 Uhr – 11.30 Uhr oder 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag07.00 Uhr – 11.30 Uhr
Vor Feiertagen schliesst die Warenannahme um 12.00 Uhr
Anlieferung

Ringier Zeitschriften
Swissprinters AG
Rampe 1 – 3
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen
+41 58 787 34 32 oder +41 58 787 33 60

Anlieferung aus dem Ausland

Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.

Beikleber

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 60 x 80 mm
Maximum: 175 x 210 mm
Umfangmin. 2 Seiten
Gewichtmax. 20 g
Dickemax. 2 mm
BeschaffenheitPostkarten müssen den Postvorschriften entsprechen. Papiergewicht bei 2-seitigen Beiklebern: min. 120 gm2 und max. 300 gm2.
EinschränkungenGeheftete Beikleber nur nach Absprache (Klammerposition)
AusrüstungMehrseitige Beikleber lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beikleber muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber dem Beikleber. Fehlbelegungen von 2% der zur Verfügung gestellten Anzahl bleiben vorbehalten (Standabweichungen, fehlende oder Träger Beikleber usw.).
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) eines Beiklebers ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters sowie einer genauen Standskizze abhängig
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
Leimstreifen3mm von linken Rand (Leimstreifen auf Klebegut)
PlatzierungIm vorderen Heftteill, auf der rechtsliegenden Angzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema)
Standabweichung+/- 9 mm möglich (horizontal, vertikal) / 4° axial
TrägeranzeigeMindestformat 1/1 Seite
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Paletten-Masse 800 x 1’200 mm:

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten
Montag – Donnerstag07.00 Uhr – 11.30 Uhr oder 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag07.00 Uhr – 11.30 Uhr
Vor Feiertagen schliesst die Warenannahme um 12.00 Uhr
Anlieferung

Ringier Zeitschriften
Swissprinters AG
Rampe 1 – 3
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen
+41 58 787 34 32 oder +41 58 787 33 60

Anlieferung aus dem Ausland

Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.

Huckepack

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 148 x 210 mm
Maximum: 210 x 282 mm
UmfangMinimum: 2 Seiten
Maximum: 64 Seiten
PapierEinzelblatt 2-seitig: 120 – 350 gm2
4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage)
Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage)
Gewichtmax. 100 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 3 mm (dickeres Produkt auf Anfrage)
AusrüstungMehrseitige Huckepack-Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Huckepack-Beilage.
Buchung/Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig
DispositionEs sind mehrere Huckepack-Beilagen pro Ausgabe möglich
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
PlatzierungAuf der Rückseite der Zeitschrift aufgelegt. Die Zeitschrift wird foliert.
SplitSplitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. Nach Postleitzahlen (Abonnierende) und Taktsplit (z.B. jeder 3. Abonnierende).
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Paletten-Masse 800 x 1’200 mm:

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten
Montag – Donnerstag07.00 Uhr – 11.30 Uhr oder 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag07.00 Uhr – 11.30 Uhr
Vor Feiertagen schliesst die Warenannahme um 12.00 Uhr
Anlieferung

Ringier Zeitschriften
Swissprinters AG
Rampe 1 – 3
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen
+41 58 787 34 32 oder +41 58 787 33 60

Anlieferung aus dem Ausland

Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.

Lose Beilage

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 105 x 148 mm
Maximum: 195 x 262 mm
UmfangMinimum: 2 Seiten
Maximum: 32 Seiten (höhere Seitenzahl nach Vorlage eines Blindmusters)
PapierEinzelblatt 2-seitig: max. 120 – 300 gm2
4 – 8 Seiten: 80 gm2 (höher auf Anfrage)
Ab 8 Seiten: 60 gm2 (höher auf Anfrage)
Gewichtmax. 49 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 2 mm (dickeres Produkt auf Anfrage)
AusrüstungMehrseitige Beilagen lassen sich nur verarbeiten, wenn sie einen Kreuz-, Mitten- oder Wickelfalz aufweisen. Zickzack-Falz lässt sich nicht verarbeiten. Die geschlossene Seite der Beilage muss zum Bund zeigen. Bei eventuell auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten hat die Fertigstellung der Auflage Vorrang gegenüber der Beilage.
Buchung/Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Annahme (Gut zur Ausführung) ist von der rechtzeitigen Vorlage eines verbindlichen Musters abhängig
DispositionEs sind mehrere lose Beilagen pro Ausgabe möglich
FremdanzeigenFremdanzeigen bis drei Seiten werden pro Inserat mit 30 % des Bruttopreises 1/1 Seite verrechnet (ausserhalb bestehender Abschlüsse und ohne BK/JUP). Vier und mehr Fremdanzeigen auf Anfrage.
PlatzierungAn unbestimmter Stelle im Innenteil der Zeitschrift
SplitSplitzuschlag CHF 3’000 pro Ausgabe. Der Verlag behält sich aufgrund einer Teilbelegung ein Verschiebungsrecht vor. Nach Postleitzahlen (Abonnierende) und Taktsplit (z.B. jeder 3. Abonnierende).
Verpackungsvorgaben
  • Handliche Mengen
  • Eine Griffhöhe von maximal 12 cm pro Lage
  • Unverschränkt, nicht bandiert, sauber abpalettiert
  • Beiprodukte sind ohne umgeknickte Ecken, Quetschfalten und verlagerte Rücken anzuliefern. Entsprechende Mängel können zu Leistungsminderungen und entsprechenden Mehrkosten führen.
  • Die Palettensicherung muss eine Deformierung der Beiprodukte ausschliessen und diese gegen Feuchtigkeit schützen.
Stapelung
  • Lose Beilagen, Beihefter und Mitbinder mit der Titelseite nach oben
  • Huckepack und Beikleber mit der Titelseite nach unten
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Paletten-Masse 800 x 1’200 mm:

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten
Montag – Donnerstag07.00 Uhr – 11.30 Uhr oder 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag07.00 Uhr – 11.30 Uhr
Vor Feiertagen schliesst die Warenannahme um 12.00 Uhr
Anlieferung

Ringier Zeitschriften
Swissprinters AG
Rampe 1 – 3
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen
+41 58 787 34 32 oder +41 58 787 33 60

Anlieferung aus dem Ausland

Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.

Warenmuster

Technische Bedingungen
FormateMinimum: 65 x 84 mm
Maximum: 110 x 170 mm
Gewichtmax. 20 g (höheres Gewicht nach Vorlage eines Blindmusters)
Dickemax. 2 mm
Leimstreifen3 mm
Buchung & Annullation5 Wochen vor dem Erscheinen
BlindmusterDie endgültige Auftragsannahme ist von der Vorlage eines verbindlichen Musters sowie einer genauen Standskizze abhängig. Eventuell muss ein Probelauf durchgeführt werden. Dafür sind vom Auftraggeber 150 Originalmuster kostenlos zur Verfügung zu stellen.
DispositionPro Zeitschrift und Ausgabe ist nur ein Warenmuster möglich
PlatzierungIm vorderen Heftteil, auf der rechtsliegenden Anzeigenseite und auf der oberen oder unteren Seitenhälfte (gemäss Beikleberschema)
TrägeranzeigeMindestformat 1/1 Seite
Beschaffenheit Plastikbeutel
  • Die Beutel müssen flach liegen und möglichst wenig Luft enthalten. Beim fertig eingeklebten Produkt darf die Verschlusssiegelung nicht unten (Zeitschriftengrundlinie) und nicht bundseitig zu liegen kommen.
  • Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Alle Schweissränder müssen rundum flach und mindestens 8 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen.
  • Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Der obere und der rechte Schweissrand müssen flach und mindestens 8 mm breit sein. Der linke (bundseitige) muss mindestens 20 mm und der untere (Zeitschriftengrundlinie) mindestens 12 mm breit sein. Sie dürfen zum Beutel hin keinen wulstigen Übergang aufweisen. Ein Beutel für Granulate oder Pulver muss in 2 Kammern unterteilt sein.
Material

Generell muss das Beutelmaterial auf den jeweiligen Inhalt ausgerichtet sein und den vorgegebenen Belastungsanforderungen entsprechen. Warenmuster dürfen keinen gefährlichen Inhalt haben oder Verarbeitung und Versand einer Druckauflage beeinträchtigen. Der Verlag muss von allen Ansprüchen Dritter, die sich aus der Beiklebung eines Warenmusters ergeben können, freigestellt werden. Ebenso sind Schäden, die dem Verlag aus Nichtbeachtung der technischen Anforderung entstehen, zu ersetzen. Bei allfällig auftretenden Verarbeitungsschwierigkeiten infolge qualitativ mangelhaftem Beutelmaterial hat die Fertigstellung der Zeitschriftenauflage gegenüber der Beiklebung Vorrang.

Belastung

Beutel mit Flüssiginhalt müssen folgende Gewichte aushalten:

Statischer Druck1’000 kg während 15 sek oder 600 kg während 8 h
Dynamischer Druck600 kg während 1 h
Hitzebeständigkeitmin. 200°C
Qualitätsnormen

95 % der Auflage enthalten richtig eingeklebte Beikleber. Maximal 5 % können ausserhalb der üblichen Toleranzen liegen oder folgende Mängel aufweisen:

  • Standabweichungen: horizontal, vertikal maximal +/- 8 mm, axial max. 5°
  • Fehlende Beikleber
  • Verkehrt eingeklebte Beikleber
Verpackung Warenmuster für Anlieferung

Wahllos durcheinander angelieferte oder aneinander klebende Beutel können nicht verarbeitet werden.

  • Plastikbeutel mit Flüssiginhalt: Gesamtmenge gleichliegend, gleichgerichtet und stehend verpackt! Die einzelnen Reihen und Lagen (max. 3 Lagen) müssen mit Karton getrennt sein. Auf einer Längsseite liegend, stehend in Schachteln verpackt. Nicht auf Verschlusssiegelung stehend verpacken.
  • Plastikbeutel mit Granulat oder Pulverinhalt: Gesamtmenge gleichliegend flach verpackt! Um die Reihen zu unterteilen, müssen die einzelnen Lagen mit massiven Kartons getrennt sowie mit Querkartons (Kreuzsteg) im Abstand von 15 cm stabilisiert sein.
Palettenbezeichnung

Die Paletten sind an mindestens zwei Seiten per Palettenzettel mit folgenden Angaben auszuzeichnen – Paletten-Masse 800 x 1’200 mm:

  1. Name des Beiproduktes, insbesondere Sortenbezeichnung (Codierung u.Ä.)
  2. Objekt
  3. Ausgabe/Nr.
  4. Produktart
  5. Exemplare pro Palette
  6. Paletten-Nummer
  7. Auftraggeber
  8. Absender
  9. Produktionsdatum
Lieferschein

Folgende Angaben müssen zwingend gemacht werden:

  1. Kunde
  2. Art der Beilage
  3. Auflage
  4. Zu belegende Zeitschrift
  5. Ausgabennummer
Belegexemplare

Es sind für jedes Produkt zwei Belegexemplare lose abzugeben.

Anlieferungstermin

Der späteste Anlieferzeitpunkt ist 10 Arbeitstage vor Erscheinen. In jedem Fall sind die bestätigten Liefertermine unbedingt einzuhalten.

Anlieferungszeiten
Montag – Donnerstag07.00 Uhr – 11.30 Uhr oder 13.30 Uhr – 15.30 Uhr
Freitag07.00 Uhr – 11.30 Uhr
Vor Feiertagen schliesst die Warenannahme um 12.00 Uhr
Anlieferung

Ringier Zeitschriften
Swissprinters AG
Rampe 1 – 3
Brühlstrasse 5
4800 Zofingen
+41 58 787 34 32 oder +41 58 787 33 60

Anlieferung aus dem Ausland

Aus dem Auftrag muss klar hervorgehen, dass die Zollkosten sowie die Einfuhrumsatzsteuer dem Auftraggeber und nicht dem Empfänger belastet werden.

PRINT

Konditionen & Rabatte

Profitieren Sie von Spezialrabatten, informieren Sie sich über unsere Kommissionen und Prämien, nutzen Sie unser Dynamic-Pricing-System für Print-Buchungen und erfahren Sie mehr über unsere Special-Deals.

beobachter

Werbeformate

Wird geladen…

Ihre Ansprechpersonen